Deutschland hat es geschafft. Das Verfassungsgericht Italiens entschied im Juli 2023 im Sinne der Bundesregierung. Hunderttausende italienische Opfer von NS-Kriegsverbrechen, ehemalige NS-Zwangsarbeiter sowie Opfer von Massakern, erhalten von Deutschland keine Entschädigung, ihnen bleibt der Rechtsweg in Italien verwehrt.
Seit vielen Jahren klagen vor allem ehemalige italienische NS-Zwangsarbeiter in Italien gegen Deutschland, um endlich eine Entschädigung für das erlittene Leid und Unrecht zu erhalten, dass ihnen Nazideutschland angetan hatte. Hunderttausende – Zivilisten und Soldaten – waren vom ”Dritten Reich” nach Deutschland verschleppt worden, um Zwangsarbeit zu leisten. Vor italienischen Gerichten bekamen sie Recht, ihnen wurden Beträge bis zu Euro 100.000,- pro Person zugesprochen.
Doch trotz rechtskräftiger Urteile verweigerte Deutschland die Zahlung unter Berufung auf den Grundsatz der Staatenimmunität. Vor dem Internationalen Gerichtshof erwirkte Deutschland 2012 ein Urteil, das die Bundesrepublik vor Klagen aus dem Ausland bewahren sollte. Der IGH entschied, dass der Grundsatz der Staatenimmunität auch im Fall von Kriegsverbrechen gelte und Deutschland im Ausland nicht verklagt werden dürfe.
Dies sahen italienische Gerichte allerdings anders. Das italienische Verfassungsgericht hatte in einer Grundsatzentscheidung schon 2014 gegen den IGH und zugunsten der Rechte der Opfer von Nazi-Deutschland geurteilt, das Grundrecht auf Zugang zu den italienischen Gerichten betont und die Anwendung des von Deutschland reklamierten Grundsatzes der Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen abgelehnt. Das Verfassungsgericht sah den Rang des Menschenrechtsschutzes als höherwertig an als das Prinzip der Staatenimmunität. Daher konnten die Prozesse in Italien fortgeführt und gegen deutsches Eigentum vollstreckt werden.
Dies ist nun nicht mehr möglich. Das italienische Verfassungsgericht entschied in seinem jüngsten Urteil im Sinne Deutschlands.
In zwei Fällen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter, die rechtskräftige Urteile gegen Deutschland erwirkt hatten, drohte Deutschland die Beschlagnahme bzw. die Versteigerung deutschen Staatseigentums in Rom. Darauf strengte Deutschland im Frühjahr 2022 ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag an, um die Vollstreckung zu verhindern. Deutschland nahm den Antrag erst zurück, als Italien unter diesem Druck Ende April 2022 erst ein Regierungsdekret und dann ein Gesetz verabschiedete, durch das alle gegen Deutschland gerichteten Entschädigungsprozesse und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt wurden.
Das Landgericht in Rom setzte daraufhin die Vollstreckung in deutsches Staatseigentum im November 2022 aus und legte das Verfahren dem italienischen Verfassungsgericht vor, weil es dieses Schlussstrich-Gesetz für verfassungswidrig hielt. Das Verfassungsgericht entschied nunmehr Ende Juli 2023, dass das Schlussstrich-Gesetz doch verfassungsgemäß sei. Zwar stelle es einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar, wenn Deutschland vor Klagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt werde. Dennoch stehe dieses Gesetz im Hinblick auf den Grundsatz der Staatenimmunität im Einklang mit der Verfassung. Grund hierfür sei, dass die italienische Regierung mit dem Gesetz zugleich einen Fonds begründet habe, aus dem italienische Opfer entschädigt werden können. Dieser ist mit ca. Euro 60 Millionen dotiert. Damit, so das Gericht, seien die Rechte der Opfer ausreichend gewahrt. Mit Zahlung aus dem Fonds erlöschen alle Rechte und Ansprüche auf Entschädigung gegenüber Deutschland.
Deutschland hat es wieder einmal geschafft, sich aus der rechtlichen und moralischen Verantwortung für die NS-Opfer zu ziehen. Nicht der Nachfolgestaat Nazideutschlands sondern Italien wird die Zahlungen an die italienischen Opfer der NS-Verbrechen selbst erbringen. Davon profitieren werden aber nur diejenigen Überlebenden oder deren Angehörige, die rechtzeitig bis zu einem Stichtag Klagen gegen Deutschland erhoben hatten. Zudem werden die Zahlungen sehr begrenzt sein und nicht mal einen Bruchteil dessen erreichen was den Betroffenen von italienischen Gerichten zugesprochen worden war.
Das ist das perfide Ergebnis deutscher Machtpolitik in Europa. Mit ökonomischem Druck und politischer Erpressung hat Deutschland erst Griechenland und dann Italien in die Knie gezwungen. Die Leidtragenden sind die Opfer der NS-Verbrechen und deren Angehörige.
Was ist also davon zu halten, wenn die gegenwärtige Bundesregierung über menschenrechts-orientierte Außenpolitik schwadroniert? Nichts. Nur wenn es den eigenen Interessen nützt, werden Menschenrechte in Stellung gebracht. Für die Opfer der NS-Verbrechen hat Deutschland allenfalls warme Worte an Gedenktagen übrig. Doch die Schuld ist nicht beglichen, das Thema der Entschädigung für Menschen- und Völkerrechtsverbrechen ist aktuell. Deutschland hat Macht, eine Rechtfertigung gegenüber den Opfern des deutschen Faschismus hat es nicht.
Der AK Distomo fordert weiterhin:
Deutschland muss alle Opfer des Nationalsozialismus entschädigen!
Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht vergessen!
Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in Europa!
Hamburg, den 17. September 2023 AK-Distomo

